Windpark Schluttenbach Kopie

Windkraftanlagen in Schluttenbach?

In der Versammlung vom 2. Februar äußerten die Einwohner Schluttenbachs Bedenken zum Neubaugebiet Lange Straße Nord.  Beanstandet wurde unter anderem, dass nicht ein reines Wohngebiet, sondern lediglich ein allgemeines Wohngebiet entstehen sollte. Oberbürgermeister Arnold begründete diese Nutzungsart mit der Behauptung, nur so sei eine „Physiotherapiepraxis oder ein Architekturbüro, eine Kleinkindgruppe etc.“ im Wohngebiet möglich.

Diese Behauptung ist falsch. Laut §3 der Baunutzungsverordnung sind auch in einem reinen Wohngebiet sowohl Anlagen zur Kinderbetreuung als auch Handwerksbetriebe zulässig. Die tatsächliche Begründung dürfte in der Planhinweiskarte-Windenergie BW zu finden sein. Dort werden unmittelbar an Schluttenbach angrenzende Flächen als bevorzugte Gebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. Für ein reines Wohngebiet ist der Schallimmissionsrichtwert jedoch 5 dB niedriger als in einem allgemeinen Wohngebiet. Windturbinen müssen deshalb zu einem reinen Wohngebiet einen etwa 80% höheren Abstand einhalten. Die ausgewiesene Windenergiefläche wird erheblich eingeschränkt.

Statt jedoch die Interessen der Einwohner Schluttenbachs gegen die der Landesregierung zu vertreten, entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich gegen ein reines Wohngebiet. Höhere Schallpegel, bleibende Gesundheitsschäden durch Infraschall und einen Zerfall der Immobilienwerte in Schluttenbach nimmt er dabei billigend in Kauf.

Dr. Walter Armbruster
Stadtrat Ettlingen

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